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Schützenverein Laupheim
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Schützenheim
Altersanforderungen < Gesetze und Vorschriften
Gesetze und Vorschriften - Altersanforderungen

Alterserfordernisse für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen:

Erlaubnisfreie Schusswaffen 
(Luft-, Gas- u. Federdruckwaffen deren Geschossenergie 7,5 Joule nicht übersteigt)

Mindestalter 18 Jahre

Erlaubnispflichtige Schusswaffen
bis Kaliber .22 lfB oder 
Einzellader-Flinten bis Kal. 12,
sofern durch eine genehmigte Schießsportordnung zugelassen

Mindestalter 18 Jahre

Erlaubnispflichtige Schusswaffen
anderer Kaliber, sofern durch eine genehmigte Schießsportordnung zugelassen

Mindestalter 21 Jahre
Aber:
Sofern noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet, ist zusätzlich ein Medizinisch-Psychologisches Gutachten über die geistige Eignung erforderlich.

Armbrust

Mindestalter 18 Jahre


Alterserfordernisse für das Schiessen mit Schusswaffen:

Mindestalter 12 Jahre

Luftdruck-, Federdruck- oder CO2-Waffen

Anwesenheit der Sorgeberechtigten ist erforderlich oder dessen schriftliche Einverständniserklärungen.
Schiessen nur unter Obhut einer zur Kinder- u. Jugendarbeit geeigneten Aufsichtsperson.

Mindestalter 14 Jahre

Luftdruck-, Federdruck- oder CO2-Waffen und Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6mm(.22lfb) wenn die Mündungsenergie höchstens 200Joule beträgt und Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen im Kaliber 12 oder kleiner

Anwesenheit der Sorgeberechtigten ist erforderlich oder dessen schriftliche Einverständniserklärungen. Diese ist zum Schießen der verantwortlichen Aufsichtsperson zu übergeben. Schiessen nur unter Obhut einer zur Kinder- u. Jugendarbeit geeigneten Aufsichtsperson.

Der besondern Obhut durch den Erziehungsberechtigten bedarf es mit der Vollendung des 16.Lebensjahres nicht mehr.

Zur Förderung des Leistungssportes kann die zuständige Behörde einzelne Ausnahmen bewilligen.

Mindestalter 18 Jahre

alle Waffen

Anwesenheit des Sorgeberechtigten oder dessen schriftliche Einverständniserklärung ist nicht mehr erforderlich.

ohne
Mindestalter

Armbrust

Kinder und Jugendliche (bis 18. Lebensjahr) dürfen nur unter Aufsicht einer Volljährigen Person mit der Armbrust schiessen.


Fazit: Die Altersgrenze für das Schießen mit großkalibrigen Waffen ist auf 18 Jahre angehoben worden. Das Schießen von Minderjährigen bleibt grundsätzlich auf Kleinkaliber und Luftdruckwaffen beschränkt. Die Ausnahmen für Flinten und Einzellader Langwaffen trägt den Besonderheiten der Olympischen Disziplinen Rechnung. Für das Vorderladerschießen wurden keine Ausnahmen aufgenommen. Einzelheiten sind nachzulesen: im Waffengesetzt (WaffG), der Anlage 1 und 2 des WaffG sowie der Allgemeinen Waffengesetzverordnung (WaffG-Verordnung)
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